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Dokumentenbeschaffung

Alle Leistungen im Überblick

  • Beschaffung von Dokumenten aus dem In- und Ausland

Folgende Arten von Dokumenten können beschafft werden:

  • Geburts-, Heirats-, Sterbe und Adoptionsurkunden
  • Kopien von Testamenten, Testamentsvollstreckungen oder Nachlassverwaltungen
  • Weitere Dokumente auf Anfrage

Selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei der Beschaffung von Dokumenten behilflich, die für die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen von Erbschaftsangelegenheiten erforderlich sind.

Die Vorlage amtlicher Dokumente als Nachweis gegenüber Behörden, oder zur Wahrung von Ansprüchen ist in verschiedenen Lebenssituationen, wie z.B. Geburt, Wohnortwechsel, Anerkennung von Abschlüssen, Eheschließung, Scheidung, oder auch einer Erbschaft, unabdingbar.

Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, dass die notwendigen Unterlagen zwar vorhanden, jedoch nicht auffindbar, oder als geeigneter Nachweis nicht nutzbar sind. 

Vielfach ist die Beschaffung amtlicher Unterlagen, vor allem im Ausland, mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand oder auch einer persönlichen Vorsprache des Antragstellers verbunden.

Unser Serviceangebot
bieten wir Privatpersonen, Unternehmen, Banken und Finanzinstituten, Juristen ( z.B. Rechtsanwälten, Notaren) als auch Maklern an.

Kosten und Fristen
Die Bearbeitungskosten werden auf Stundenhonorarbasis berechnet. Die erforderlichen Auslangen richten sich nach den allgemein gültigen Gebühren der jeweiligen Institutionen, bei denen die Unterlagen beschaft werden.

Falls das Dokument nicht besorgt werden kann, oder in der Behörde nicht vorhanden sein sollte, kann der Kostenaufwand nicht zurückerstattet werden. Sollten Sie dennoch fortfahren wollen, muss eine weitere Zahlung für eine erneute Suche geleistet werden. Wir werden nicht fortfahren, ohne Sie vorher zu konsultieren.!

Die für die Ausstellung der Dokumente zuständige Stelle kannkeinen Zeitrahmen angeben, erfahrungsgemäß kann es jedoch innerhalb Europas ungefähr ein Monat dauern, bis diese uns zugestellt werden.

Beglaubigte Übersetzung
Eine beglaubigte Übersetzung wird immer dann benötigt, wenn einem fremdsprachlichen Dokument in Deutschland sowie im Geltungsbereich der Europäischen Union Rechtswirksamkeit vor Gericht und staatlichen Behörden verliehen werden soll.

Bei Bedarf kümmern wir uns auch um die notwendigen Beglaubigungen sowie Übersetzungen, die von vereidigten Dolmetschern durchgeführt werden, mit welchen wir zusammen arbeiten, sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen per E-Mail, Telefon oder auch postalisch!